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Der Florettkampf

 

GESCHICHTLICHES

Das Reglement für Florett wurde am 12. Juni 1914 in Paris von der Florettkommission der F.l.E. unter Vorsitz des Generals G. Ettore, der den Entwurf als Vertreter des italienischen Fechtverbandes redigiert hatte, angenommen..

Es nahm in seinen wesentlichen Teilen das durch Herrn Camille Prevost, Vorsitzender der Academie d'Armes und der Technischen Sektion für Florett der F.N.E. Frankreichs, zusammengesteifte Reglement wieder auf. Es entsprach ferner dem durch den Marquis de Chasseloup-Laubat für die Armes de France zusammengestellten Reglement, den diversen früheren internationalen Reglements der verschiedenen der F.l.E. angeschlossenen Nationen und den französisch-italienischen Reglements.

Das vorliegende Reglement präzisiert und ergänzt lediglich das von 1914. Die Regeln für Florettwettbewerbe mit automatischem Trefferanzeiger wurden 1957 angenommen und seitdem durch verschiedene spätere Kongresse modifiziert.

 

FECHTREGELEN

FECHTBODEN

Der Fechtboden muss eine ebene und horizontale Oberfläche haben. Er darf keinem der beiden Gegner Vor- oder Nachteile bieten, vor allem nicht hinsichtlich der Beleuchtung.

Der für den Kampf bestimmte Teil des Fechtbodens heißt Fechtbahn.

Wettkämpfe werden in allen drei Waffen auf den gleichen Bahnen ausgetragen. Die Breite der Fechtbahn beträgt 1,50 bis 2 Meter. Ihre Länge beträgt 14 Meter, so dass jeder Fechter, wenn er zwei Meter entfernt von der Mittellinie aufgestellt wurde, insgesamt fünf Meter zum Zurückweichen zur Verfügung hat, ohne dass er mit beiden Beinen die hintere Grenzlinie überschreitet. Auf der Fechtbahn sind gut sichtbar fünf Querlinien über die Breite der Bahn folgendermaßen aufgezeichnet:
a) Eine Mittellinie, die ununterbrochen über die gesamte Breite der Fechtbahn aufzuzeichnen ist.
b) Zwei Startlinien, auf jeder Seite zwei Meter von der Mittellinie entfernt, die über die gesamte Breite der Bahn gehen müssen.
c) Zwei hintere Grenzlinien, die in einer Entfernung von sieben Metern von der Mittellinie über die gesamte Breite der Bahn aufgezeichnet sein müssen.
d) Außerdem müssen die zwei letzten Meter vor dieser hinteren Grenze deutlich gekennzeichnet sein, wenn möglich durch eine unterschiedliche Farbe, damit die Fechter leicht ihre jeweilige Position auf der Bahn feststellen können .

Ein Fechter, der mit beiden Füßen die hintere Grenzlinie überschritten hat, ist für getroffen zu erklären.

 

AUSRÜSTUNG

1. Schutz:

Die Ausrüstung und die Bekleidung müssen den höchstmöglichen Schutz gewähren, wobei sie zugleich die zum Ausüben des Fechtens nötige Bewegungsfreiheit erlauben müssen.

2. Sicherheit:

Sie dürfen in keiner Weise den Gegner verletzen oder beeinträchtigen und dürfen keine Falten oder Löcher aufweisen, wodurch die gegnerische Spitze außer durch Zufall abgeleitet oder festgehalten werden könnte. Die Fechtjacke und der Kragen müssen vollständig zugeknöpft oder geschlossen sein.

3. Vorschriften für die Bekleidung:

a) Sie muss aus einem genügend festen Material, sauber und in gutem Zustand sein.
b) Das Material der Ausrüstung darf keine zu glatte Oberfläche haben, auf der die Aufhaltspitze, die Elektrospitze oder der Stoß des Gegners abgleiten könnte, so dass die Beurteilung der Stöße soweit wie möglich erleichtert wird.
c) Die Anzüge müssen vollständig aus einem Material mit einem Widerstandswert von mindestens 800 Newton hergestellt sein.

4. Fechtjacke:

a) Bei allen Waffen muss der untere Teil der Fechtjacke die Hose um mindestens 10 cm überdecken, wenn der Fechter oder die Fechterin in Fechtstellung steht.
b) Die Fechtjacke muss unbedingt von der Armbeuge über die Achselhöhle bis zur Flanke des Waffenarms gedoppelt sein. Im Degen sind die Fechter verpflichtet, eine dem Reglement entsprechende Fechtjacke zu tragen, die den Rumpf vollständig bedeckt.
c) Der Gebrauch eines Brustschutzes (aus Metall oder einem anderen festen Material) ist für Frauen obligatorisch, für Männer fakultativ. Im Florett ist der Brustschutz unter der Schutzweste zu tragen.

5. Hose:

a) Die Hose muss fest sitzen und unterhalb der Knie befestigt sein.
b) Zur Hose muss ein Paar Strümpfe getragen werden. Sie müssen die Beine bis unter die Hose komplett bedecken und so befestigt sein, dass sie nicht rutschen können.

6. Handschuh:

Bei allen Waffen muss die Stulpe des Handschuhs auf jeden Fall die Hälfte des Unterarmsganz bedecken, um das Eindringen der gegnerischen Klinge in den Jackenärmel zu verhindern.

7. Maske:

a) Die Maske muss aus Drahtgeflecht sein, das eine lichte Maschenweite von höchstens 2,1mm und eine Drahtstärke von mindestens 1mm aufzuweisen hat. Die Maske muss auf der Rückseite eine Sicherheitsvorrichtung haben.
b) Bei allen Waffen müssen die Masken nach den vorgeschriebenen Sicherheitsnormen hergestellt sein und die in diesen Normen festgelegten Qualitätsmarken tragen.

8. Elektroweste:

1. Der Fechter trägt über seiner Fechtjacke eine Elektroweste, deren leitende Oberfläche die gesamte gültige Trefffläche des Fechters lückenlos überdecken muss, und zwar in aufrechter Haltung, in Fechtstellung und in Ausfallstellung.
2. Unabhängig von der Art des Verschlusses muss dieser vom leitenden Stoff in genügender Breite überdeckt sein, so dass die Überdeckung der gültigen Trefffläche gewährleistet ist. Der überlappende Teil darf nicht in Richtung des Waffenarmes zeigen.
3. Die Innenseite der Elektroweste muss entweder durch ein Futter oder eine entsprechende Bearbeitung des leitenden Stoffes elektrisch isoliert sein.
4. Der ebenfalls leitende Kragen muss mindestens 3 cm hoch sein.
5. Der verwendete Brokatstoff muss horizontal und vertikal eingewebte leitende Metallstreifen haben. Was die Leitfähigkeit angeht, muss er folgende Bedingungen erfüllen:
6. Der zwischen zwei beliebigen Punkten der leitenden Oberfläche gemessene elektrische Widerstand darf 5 Ohm nicht überschreiten. Zur Messung des Widerstandes wird ein Gewicht von 500 g aus Kupfer oder Messing mit halbkugelförmigem Ende (Radius 4 mm) benutzt. Wenn dieses Gewicht mit dem halbkugelförmigen Ende auf dem Brokatstoff hin und her geschoben wird, muss es ununterbrochen Kontakt mit 5 Ohm Maximalwiderstand gewährleisten.
7. Auf keinen Fall dürfen Löcher oder Oxidationsflecken geduldet werden, die die Anzeige eines gültigen Treffers verhindern könnte.
8. Eine Elektroweste, deren Material als unzulänglich befunden worden ist, wird durch ein Mitglied der SEMI-Kommission durch eine deutlich sichtbare Farbmarkierung als unbrauchbar gekennzeichnet.
9. Der untere Rand der Metallweste muss in der Leistenbeuge bis hinauf zur Oberkante des Hüftknochens gradlinig verlaufen, wenn die Weste auf eine ebene Fläche gelegt wird.
10. Der nichtleitende zwischen den Beinen durchgehende Steg der Metallweste muss mindestens 3 cm breit sein.


Allgemeine Merkmale des Floretts

a) GEWICHT:

Das Gesamtgewicht des kompletten gebrauchsfertigen Floretts liegt unterhalb 500 g.

b) LÄNGE:

Die maximale Gesamtlänge des Floretts beträgt 110 cm.

c) KLINGE:

Der Querschnitt der Klinge ist rechteckig, und sie muss aus Stahl gemäß den im Anhang des Reglements befindlichen Sicherheitsnormen hergestellt sein.

1. Die Kanten müssen abgeschwächt und mit einem Winkel von 45° (+/- 5°) (0,5 +/- 0,1 mm an jeder Seite) abgeschrägt werden, damit sie nicht scharf sind oder werden können.

2. Die Klinge wird mit ihrer breitesten Seite horizontal montiert.

3. Die maximale Klingenlänge beträgt 90 cm.

4. Die Klinge muss eine elastische Durchbiegung von mindestens 5,5 cm und höchstens 9,5 cm aufweisen, die folgendermaßen zu messen sind:
- Die Klinge wird in 70 cm Entfernung vom äußersten Ende der Spitze horizontal fest eingespannt.
- Ein Gewicht von 200 g wird 3 cm vom äußersten Ende der Spitze entfernt aufgehängt.
- Die Durchbiegung wird am äußersten Spitzenende zwischen den Stellungen im belasteten und im unbelasteten Zustand gemessen.
- Die Klingenrille muss sich oben befinden.

d) GLOCKE:

1. Die Glocke muss durch ein zylindrisches gerades Rohr von 12 cm Durchmesser und 15 cm Länge (Prüflehre) hindurchgehen, wobei die Klinge parallel zur Zylinderachse zu halten ist.

2. Exzentrizität ist nicht zugelassen, d. h. die Klinge muss durch die Glockenmitte gehen. Die Glocke muss einen Durchmesser von 9,5 -12 cm haben

e) Litze:

Das Florett hat einen einzigen, in die Längsrille der Klinge eingeklebten stromführenden Draht, der die Spitze ständig mit dem entsprechenden Verbindungsteil in der Glocke verbindet. Der zur Stromunterbrechung und Auslösung des Melders erforderliche Druck auf die Spitze muss über 500 g liegen; d. h. dieses Gewicht muss durch die Spitzenfeder hochgedrückt werden. Der zur Auslösung des Melders erforderliche Lauf der Spitze, "Zündlauf" genannt, darf beliebig klein sein; der gesamte Spitzenlauf beträgt höchstens 1 mm.

TREFFWEISE

Das Florett ist eine reine Stoßwaffe. Die Offensivaktion wird mit dieser Waffe also mit der Spitze und nur mit dieser ausgeführt.

GÜLTIGE TREFFFLÄCHE

1. Es zählen nur Treffer, die auf der so genannten gültigen Trefffläche aufkommen.

2. Kopf und Glieder gehören nicht zur gültigen Trefffläche. Am Rumpf ist diese nach oben hin begrenzt: am Hals bis zu 6 cm oberhalb der Schlüsselbeinoberkante; seitlich an der Armnaht, die über dem Ende des Oberarmknochens verlaufen muss; unten auf der Rückseite in der geraden Verbindungslinie der Hüftknochenoberkante; vorn in den geraden Verbindungslinien von Hüftknochenoberkante bis zum Schnittpunkt der verlängerten Leistenfurchen

KÖRPER AM KÖRPER- UND STURZANGRIFFE

Im Florett ist es verboten, Körper an Körper (auch ohne Brutalität oder Gewalt) zu verursachen.

TREFFERZAHL - KAMPFZEIT

Die effektive Kampfzeit beträgt:
- in Runden auf fünf Treffer , maximal drei Minuten,
- in der Direktausscheidung: 15 Treffer, Maximum neun Minuten (aufgeteilt in drei Abschnitte von je drei Minuten, mit einer Minute Pause zwischen zwei Abschnitten)
- in Mannschaftskämpfen: drei Minuten für jedes Einzelgefecht.



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