D-Kader der Landesverbände
Mit D-Kader werden Nachwuchstalente in den Landesverbänden bezeichnet, deren absehbare Entwicklung den C- Kader anstrebt. Die D-Kaderkriterien gelten bundeseinheitlich für alle Landesverbände. Sie orientieren sich am Nachwuchsförderkonzept des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Rahmenkonzeption für „Kinder und Jugendliche im Leistungssport/Fechten“. Die Sportler/innen werden für den jeweils höchsten Kader berufen, dessen Kriterien sie erfüllt haben. Sollte ein/e Sportler/in in zwei Disziplinen einen Kaderplatz einnehmen, so wird sie/er dem Kader der Disziplin zugeordnet, in dem sie/er besser platziert ist. In besonderen Fällen (Verletzung, außergewöhnliche Leistungen, Retardierung etc.) können die Landesverbände bis zu zwei Kadersportler/innen außerhalb der genannten Kriterien aufnehmen. Diese Berufungen sind zu begründen.
D4 Landeskader Junioren
Altersbegrenzung: Wer bei der Berufung das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten hat (ältester Junioren-Jahrgang minus ein Jahr und jünger).
Kaderstärke: Die Anzahl der Kadermitglieder ist nicht festgelegt. Sie wird durch das Auswahlkriterium bestimmt. Auswahlkriterien: Platzierte der DFB-Junioren-Rangliste (mindestens zwei Punkte)
D3 Landeskader A-Jugend
Altersbegrenzung: Wer bei der Berufung das 17. Lebensjahr noch nicht überschritten hat (ältester Junioren-Jahrgang minus zwei Jahre und jünger).
Kaderstärke: Die Anzahl der Kadermitglieder ist nicht festgelegt. Sie wird durch das Auswahlkriterium bestimmt. Auswahlkriterien:
1.) Platzierte der DFB-A-Jugend-Rangliste (mindestens drei Punkte)
2.) Die Landesverbände können zusätzlich benennen: den Erst- und Zweitplatzierten der A-Jgd-Landes-Rangliste oder den Erst- und Zweitplatzierten der A-Jgd.-Landes-Meisterschaften (eines der beiden Kriterien ist in allen Disziplinen gleich anzuwenden). Befinden sich auf Kaderplätzen Sportler/innen, die sich für eine höhere Stufe qualifiziert haben, so rücken die Nächstplatzierten auf.
D2 Aufbaukader des Landesverbandes
Altersbegrenzung: Wer bei der Berufung das 16. Lebensjahr noch nicht überschritten hat (ältester Junioren-Jahrgang minus drei Jahre und jünger).
Kaderstärke: Die Kadergröße ist höchstens die doppelte Anzahl der Startberechtigten des Landesverbandes zu den Deutschen A-Jugend-Meisterschaften).
Auswahlkriterien:
1.) Die Dritt- und Folgeplatzierten der Landes-A-Jugend-Rangliste oder A-Jugend-Landesmeisterschaften nach Maßgabe der vorstehend festgelegten Kaderstärke (eines der beiden Kriterien ist in allen Disziplinen gleich anzuwenden) oder
2.) Finalisten der Deutschen B-Jugend-Einzel-Meisterschaften
D 1 Talentförderkader
Altersbegrenzung: Wer bei der Berufung das 15. Lebensjahr noch nicht überschritten hat (ältester Junioren-Jahrgang minus vier Jahre und jünger).
Kaderstärke: Eine Festlegung der Kaderstärke erfolgt durch die Landesverbände in Abstimmung mit dem betreffenden LSB. Der D1-Kader sollte eine angemessene Größe zum D2- Kader haben.
Auswahlkriterien:
1.) Platzierte der A-Jgd-Landes-Rangliste oder A-Jgd-Landes-Einzelmeisterschaften oder
2.) Teilnehmer an den DBJM
Allgemeine Voraussetzungen für D1-/D2-Kader:
Den Landesverbänden wird empfohlen, Kriterien für eine perspektivische Beurteilung unter Beachtung pädagogischer und entwicklungsphysiologischer Aspekte festzulegen und allgemeine und spezifische Leistungsvoraussetzungen nach Maßgabe der „Rahmenkonzeption für Kinder und Jugendliche im Leistungssport/Fechten“ i. S. einer Leistungsvoraussetzung ergänzend zu überprüfen und zu bewerten.
Berufung
Die Berufung in den Landeskader D1-D4 berechtigt zur Teilnahme am zentralen Kadertraining mit dem Landestrainer in der Sportschule.
Spitzenkader – Kriterien des FBS
Aus der Gruppe des gesamten D-Kaders (D1-D4) werden einzelne Fechterinnen und Fechter durch den Landestrainer in den Spitzenkader berufen.
Diese Berufung begründet sich auf folgenden Kriterien, die erfüllt sein müssen:
– regelmäßiger Trainingsbesuch
– Teilnahme an DFB-Ranglistenturnieren außerhalb des Saarlandes und Deutschen Meisterschaften
– Erfolge
Die Berechtigung zur Zugehörigkeit zum wird regelmäßig geprüft.
Durch die Berufung in den Spitzenkader können diese Athleten während des Kadertrainings Einzellektionen vom Landestrainer erhalten.
Außerdem werden Turnierbesuche durch Mittel des FBS unterstützt.